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   VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15   

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VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15 (https://dejure.org/2020,33970)
VG Bremen, Entscheidung vom 20.10.2020 - 6 K 255/15 (https://dejure.org/2020,33970)
VG Bremen, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - 6 K 255/15 (https://dejure.org/2020,33970)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BBesG § 46; BremLHO § 41; BremLHO § 49
    Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende Dienstpostenbewertung; Topfwirtschaft; Überhang Beförderungsdienstposten; Verwendungszulage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Auszug aus VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15
    Für eine Beförderung muss eine freie Planstelle der entsprechenden Wertigkeit zur Verfügung stehen (vgl. § 49 Abs. 1 BremLHO); maßgeblich sind die einschlägigen Vorgaben des jeweiligen Haushaltstitels des Haushaltsplans (BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 29.12.2014 - 2 B 110/13 -, juris Rn. 10).

    Entscheidungen der Exekutive zur Bewirtschaftung des Haushaltes können einen Anspruch auf Gewährung einer Verwendungszulage danach nur ausschließen, wenn sie auf gesetzlichen Vorgaben oder Ermächtigungen beruhen (BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 29.12.2014 - 2 B 110/13 -, juris Rn. 10).

    Um diese Voraussetzung zu erfüllen, bedarf es keiner festen Verknüpfung zwischen dem wahrgenommenen höherwertigen Dienstposten und einer bestimmten Planstelle (grundlegend BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 16).

    Allerdings steht dem Anspruchsberechtigten dann nur ein anteiliger Betrag zu (BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 21; zuletzt BVerwG, Beschluss vom 13.02.2020 - 2 B 10.

    Entscheidungen der Exekutive bei der Bewirtschaftung des Haushaltes sind nur von Bedeutung, wenn sie auf entsprechenden gesetzlichen Vorgaben oder Ermächtigungen beruhen (BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 13).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Maßgeblichkeit der Festlegungen des Stellenplans aus § 49 Abs. 1 LHO Brandenburg abgeleitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 14).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Entscheidungen der Exekutive bei der Bewirtschaftung des Haushaltes nur von Bedeutung sind, wenn sie auf entsprechenden gesetzlichen Vorgaben oder Ermächtigungen beruhen (BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 13).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinsichtlich der Zahl der besetzbaren Planstellen für jeden Monat zu prüfen, ob bislang besetzte Planstellen insbesondere durch Ruhestand, Tod oder Versetzung besetzbar oder bislang besetzbare Planstellen durch Beförderung oder Versetzung nunmehr besetzt worden sind (BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 13.02.2020 - 2 B 43/19 -, juris Rn. 10).

    Teilzeitbeschäftigte sind dabei entsprechend ihrer Beschäftigungsquote zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 13.02.2020 - 2 B 43/19 -, juris Rn. 10).

    Die Beseitigung eines dauerhaften Überhangs von Beförderungsdienstposten gegenüber entsprechenden Statusämtern kann demzufolge nicht durch eine gerichtliche Erweiterung der Besoldungsvorschriften, sondern nur durch die sukzessive Angleichung der Anzahl von Dienstposten und Statusämtern der entsprechenden Wertigkeit gelöst werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 18).

    Vielmehr ist auf den jeweiligen Behördenbereich abzustellen, zu dem der Kläger gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 21), vorliegend also die Polizei Bremen.

  • BVerwG, 13.02.2020 - 2 B 43.19

    Verwendungszulage; Berechnung des anteiligen Anspruchs auf die Verwendungszulage

    Auszug aus VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinsichtlich der Zahl der besetzbaren Planstellen für jeden Monat zu prüfen, ob bislang besetzte Planstellen insbesondere durch Ruhestand, Tod oder Versetzung besetzbar oder bislang besetzbare Planstellen durch Beförderung oder Versetzung nunmehr besetzt worden sind (BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 13.02.2020 - 2 B 43/19 -, juris Rn. 10).

    Teilzeitbeschäftigte sind dabei entsprechend ihrer Beschäftigungsquote zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 13.02.2020 - 2 B 43/19 -, juris Rn. 10).

    Unerheblich ist hingegen, ob die Ansprüche anderer Anspruchsberechtigter verjährt sind oder nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.02.2020 - 2 B 43/19 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18

    Klage gegen die Nichtzahlung einer Verwendungszulage eines verbeamteten

    Auszug aus VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15
    Denn weder das Alimentations- noch das Leistungsprinzip zwingen den Gesetzgeber dazu, jede Aufgabenerfüllung, die über die statusamtsgemäße Beschäftigung des Beamten hinausgeht, finanziell zu honorieren (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 11).

    Weil ein Beamter in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten hat, die seinem Status entsprechen, schützt ihn der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung sowohl vor einer unterwertigen als auch vor einer gegen seinen Willen ausgesprochenen dauerhaften Übertragung einer höherwertigen Beschäftigung (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Da das Besoldungswesen, zu dem Zulagen gehören (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 4 BremBesG), abschließend durch den Gesetzgeber geregelt ist, bleibt kein Raum, neben die gesetzlich geregelte Besoldung Fürsorgeansprüche zu stellen, die letztlich zu einem besoldungsgleichen Zahlungsanspruch führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 12; Urteil vom 17.11.2017 - 2 A 3/17 -, juris Rn. 27).

  • OVG Bremen, 18.12.2019 - 2 LA 160/19

    Beförderung; Verwendungszulage; Kein Anspruch auf Unterlassung von Beförderungen

    Auszug aus VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15
    Die Vorschrift will somit Beförderungen nicht verhindern, sondern im Gegenteil den Dienstherrn sogar dazu anhalten, beförderungsreife Beamte, die höherwertige Dienstposten wahrnehmen, bei Verfügbarkeit einer entsprechenden Planstelle zu befördern (OVG Bremen, Beschluss vom 18.12.2019 - 2 LA 160/19 -, juris Rn. 14).

    Aus § 46 BBesG a.F. ergibt sich daher kein Anspruch darauf, dass der Dienstherr die Voraussetzungen für die Gewährung einer Verwendungszulage schafft, indem er Planstellen freihält, anstatt sie durch Beförderungen zu besetzen (OVG Bremen, Beschluss vom 18.12.2019 - 2 LA 160/19 -, juris Rn. 14).

    Verfügbarkeit einer entsprechenden Planstelle zu befördern (OVG Bremen, Beschluss vom 18.12.2019 - 2 LA 160/19 -, juris Rn. 14).

  • OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18

    Verwendungszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Beweislast -

    Auszug aus VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15
    Allerdings ist eine Entscheidung nach Maßgabe der materiellen Beweislast nur zulässig, wenn das Gericht entscheidungserhebliche Tatsachen nicht weiter aufklären kann (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Daher hat die Kammer die Streitsache spruchreif zu machen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 11).

    An dieser normativen Vorgabe ändert sich auch dann nichts, wenn sie durch eine primär ausgabenorientierte Personalsteuerung mittels Personalkostenbudgets ergänzt wird und diese Budgets so knapp bemessen werden, dass die zur Verfügung gestellten Planstellen nicht ausfinanziert sind (OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 29.12.2014 - 2 B 110.13

    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; haushaltsrechtliche

    Auszug aus VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15
    Die nach § 46 Abs. 1 BBesG a. F. notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen Amtes sind erfüllt, wenn der Beförderung des betreffenden Beamten kein haushaltsrechtliches Hindernis entgegensteht (BVerwG, Beschluss vom 29.12.2014 - 2 B 110/13 -, juris Rn. 10).

    Für eine Beförderung muss eine freie Planstelle der entsprechenden Wertigkeit zur Verfügung stehen (vgl. § 49 Abs. 1 BremLHO); maßgeblich sind die einschlägigen Vorgaben des jeweiligen Haushaltstitels des Haushaltsplans (BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 29.12.2014 - 2 B 110/13 -, juris Rn. 10).

    Entscheidungen der Exekutive zur Bewirtschaftung des Haushaltes können einen Anspruch auf Gewährung einer Verwendungszulage danach nur ausschließen, wenn sie auf gesetzlichen Vorgaben oder Ermächtigungen beruhen (BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 29.12.2014 - 2 B 110/13 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17

    Beamter; Befristung; Bestandskraft; Ermessensentscheidung; Funktionsamt;

    Auszug aus VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15
    Da das Besoldungswesen, zu dem Zulagen gehören (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 4 BremBesG), abschließend durch den Gesetzgeber geregelt ist, bleibt kein Raum, neben die gesetzlich geregelte Besoldung Fürsorgeansprüche zu stellen, die letztlich zu einem besoldungsgleichen Zahlungsanspruch führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 12; Urteil vom 17.11.2017 - 2 A 3/17 -, juris Rn. 27).

    Aus diesem Grund kann auch offenbleiben, ob es dem Kläger vor der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches zuzumuten gewesen wäre, seinen höherwertigen Einsatz gegenüber dem Dienstherrn zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 A 3/17 -, juris Rn. 28).

  • VG Bremen, 06.11.2014 - 4 K 841/13

    Zensusklage Bremerhaven - Einfacher relativer Standardfehler; Einwohnerzahl;

    Auszug aus VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15
    Aufgrund der Komplexität des Verfahrens zur Bestimmung der Anspruchsberechtigten sind ergebnisrelevante Fehler nicht vollständig auszuschließen (vgl. zur ähnlichen Problematik bei der Durchführung einer Bevölkerungszählung: VG Bremen, Urteil vom 06.11.2014 - 4 K 841/13 -, juris Rn. 58).

    Diese resultiert insbesondere aus dem sogenannten Stichprobenfehler (vgl. dazu VG Bremen, Urteil vom 06.11.2014 - 4 K 841/13 -, juris Rn. 60), mit dem jede Zufallsstichprobe behaftet ist.

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15
    Die Beseitigung eines dauerhaften Überhangs von Beförderungsdienstposten gegenüber entsprechenden Statusämtern kann demzufolge nicht durch eine gerichtliche Erweiterung der Besoldungsvorschriften, sondern nur durch die sukzessive Angleichung der Anzahl von Dienstposten und Statusämtern der entsprechenden Wertigkeit gelöst werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15
    Das ist der Fall, wenn bereits feststeht, dass ein Antrag und Widerspruch keinen Erfolg haben würden, da die Beklagte sich im Klageverfahren vorbehaltslos und nicht nur hilfsweise zur Sache eingelassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 23/12 -, juris Rn. 38).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 8.19

    Ausgleichsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 28.13

    Verwendungszulage; Dienstposten; Wechsel des Dienstpostens; Aufgabenwahrnehmung;

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 54.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

  • BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Übertragung eines höherwertigen Amtes

  • BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung von

  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 27.84

    Beamtenrecht - Ruhestand - Anfechtung - Prozesszinsen

  • OVG Bremen, 20.11.2019 - 2 LC 63/18

    Verwendungszulage - Beförderungsreife; Dienstpostenbewertung;

  • OVG Bremen, 08.05.2013 - 2 B 214/12

    Amtsangemessenheit einer Tätigkeit als Referentin Managementsupport für eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2013 - 16 E 222/13

    Vorliegen eines besonderen Härtefalls bei den Einkünften eines

  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 2100/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • OVG Sachsen, 10.08.2020 - 2 A 860/18

    Zulage; Planstellenreste; Teilzeit; maßgeblicher Zeitpunkt; Beamter

  • OVG Thüringen, 20.08.2018 - 2 KO 301/16

    Verwendungszulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens - hier

  • VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15

    Gewährung einer Verwendungszulage - Beweislast; Darlegungslast;

  • VG Münster, 07.07.2016 - 4 K 1085/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage wegen einer

  • VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 247/15

    Verwendungszulage - Beweislast; Darlegungslast; Elternzeit; haushaltsrechtliche

  • VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11

    Anspruch eines Beamten auf eine Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben

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